Aus- & Weiterbildung für Kraftfahrer
Führerscheinausbildung
Klasse C und CE (LKW)
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- Dauer: 99,33 UE berufsbegleitend
- Abschluss: Fahrerlaubnis Klasse C und CE
- Prüfung durch TÜV Hessen
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Klasse D bei Vorbesitz der Klasse B (BUS)
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- Dauer: 124,66 UE berufsbegleitend
- Abschluss: Fahrerlaubnis Klasse D
- Prüfung durch TÜV Hessen
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Klasse D bei Vorbesitz der Klasse C (BUS)
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- Dauer: 74,66 UE berufsbegleitend
- Abschluss: Fahrerlaubnis Klasse D
- Prüfung durch TÜV Hessen
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Aus – und Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Beschleunigte Grundqualifikation
gem.§ 4 BKrFQG
DIE GRUNDLAGE ZUR GEWERBLICHEN NUTZUNG DER FAHRERLAUBNISSE C/CE und D
- Dauer: 320 UE in Vollzeit (2 Monate)
- Abschluss: Bescheinigung der IHK über die Grundqualifikation zum Berufskraftfahrer
- Prüfung durch IHK Kassel
Weiterbildung
nach § 5 BKrFQG
DIE WEITERE VORAUSSETZUNG ZUR GEWERBLICHEN NUTZUNG DER FAHRERLAUBNISSE C, C1, CE , C1E und D, D1, DE, D1E
- Dauer: 47 UE in Vollzeit (1 Woche)
- Abschluss: fünf Teilnahmebescheinigungen
- Interne Prüfung
Kombinationsschulungen
Berufliche Weiterbildung für Kraftfahrer mit Besitz des Führerscheins der Klasse CE (alt 2)
- Dauer: 3 Monate in Vollzeit
- Mindestens 12 Teilnehmer
Abschlüsse :
- Zertifikat der Fahrschule
- Gabelstaplerfahrer- Ausweis
- Gefahrgutfahrer- Bescheinigung (ADR)
- Ladungssicherung – Ausweis VDI 2700 a
- Im Stoff ist ebenfalls die verpflichtende 5 – tägige Weiterbildung nach BKrFQG enthalten
Berufliche Weiterbildung für Kraftfahrer inkl. Erwerb der Führerscheinklasse C/CE
- Dauer: 6 Monate in Vollzeit
- Mindestens 12 Teilnehmer
Abschlüsse :
- Zertifikat der Fahrschule
- Gabelstaplerfahrer- Ausweis
- Gefahrgutfahrer- Bescheinigung (ADR)
- Ladungssicherung – Ausweis VDI 2700 a
- Fahrerlaubnis der Klasse C / CE
- Im Stoff enthalten ist ebenfalls die verpflichtende 5 – tägige Weiterbildung
nach BKrFQG sowie die beschleunigte Grundqualifikation
Alle hier genannten Maßnahmen sind zur Förderung mit Bildungsgutschein durch die
Agenturen für Arbeit / ARGE zugelassen.