Fahrausbildung

Fahrausbildung

Klicken Sie auf die einzelnen Überschriften, um nähere Informationen zu erhalten.

Fahrerlaubnisklasse A direkt

Krafträder (auch mit Beiwagen), über 50 cm³ oder über 45 km/h

  • Vorbesitz: Keine Klasse erforderlich
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Befristet: Nein
  • Einschluss der Klassen: A1 und M
  • Eignung / Sehvermögen: Lebensrettende Sofortmaßnahme (nur bei Ersterteilung), Sehtest
  • Erneute Feststellung: Nicht erforderlich
  • Theoretische Mindestausbildung bei Ersterteilung: 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Theoretische Mindestausbildung bei Erweiterung: 10 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 15 - 20 Std.5 Std.4 Std.3 Std.60 min.

Bei Vorbesitz der Klasse A1 + A:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 15 Std.3 Std.2 Std.1 Std.60 min.

Fahrerlaubnisklasse A beschränkt

Krafträder (auch mit Beiwagen), über 50 cm³ oder über 45 km/h

  • Vorbesitz: Keine Klasse erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Befristet: Nein
  • Einschluss der Klassen: A1 und M
  • Eignung / Sehvermögen: Lebensrettende Sofortmaßnahme (nur bei Ersterteilung), Sehtest
  • Erneute Feststellung: Nicht erforderlich
  • Theoretische Mindestausbildung bei Ersterteilung: 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Theoretische Mindestausbildung bei Erweiterung: 10 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bemerkungen: 2 Jahre Leistungsbeschränkt bis 25 KW / 34 PS
    Direkteinstieg ab 25 Jahre

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 15 - 20 Std.5 Std.4 Std.3 Std.60 min.

Bei Vorbesitz der Klasse A1 + A:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 15 Std.3 Std.2 Std.1 Std.60 min.

Fahrerlaubnisklasse A1

Krafträder bis 125 cm³ bis 11 KW / 15 PS

  • Vorbesitz: Keine Klasse erforderlich
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Befristet: Nein
  • Einschluss der Klassen: M
  • Eignung / Sehvermögen: Lebensrettende Sofortmaßnahme (nur bei Ersterteilung), Sehtest
  • Erneute Feststellung: Nicht erforderlich
  • Theoretische Mindestausbildung bei Ersterteilung: 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Theoretische Mindestausbildung bei Erweiterung: 10 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bemerkungen: Beschränkt auf 80 km/h für 16- und 17-jährige

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 15 - 20 Std.5 Std.4 Std.3 Std.45 min.

Fahrerlaubnisklasse M

Zweirädrige Kleinkrafträder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und bis 45 km/h

  • Vorbesitz: Keine Klasse erforderlich
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Befristet: Nein
  • Einschluss der Klassen: keine
  • Eignung / Sehvermögen: Lebensrettende Sofortmaßnahme (nur bei Ersterteilung), Sehtest
  • Erneute Feststellung: Nicht erforderlich
  • Theoretische Mindestausbildung bei Ersterteilung: 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Bemerkung: Kein Eintrag bei Prüfung auf KFZ mit automatischer Kraftübertragung

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 7 - 12 Std.---30 min.

Fahrerlaubnisklasse T

Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

  • Vorbesitz: Keine Klasse erforderlich
  • Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
    (selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis höchstens 40 km/h bbH)
  • Befristet: Nein
  • Einschluss der Klassen: M, L und S
  • Eignung / Sehvermögen: Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe
  • Erneute Feststellung: Nicht erforderlich
  • Theoretische Mindestausbildung: 18 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 10 Std.---1 Std. = 60 min.

» Die Klasse T ist zur Förderung mit Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit zugelassen.

Fahrerlaubnisklasse L

Zugmaschinen, die nach der ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhänger, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugsmehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

  • Vorbesitz: Keine Klasse erforderlich
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Befristet: Nein
  • Einschluss der Klassen: Keine
  • Eignung / Sehvermögen: Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe
  • Erneute Feststellung: Nicht erforderlich
  • Theoretische Mindestausbildung: 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
-----

Fahrerlaubnisklasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

  • Vorbesitz: Keine Klasse erforderlich
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Befristet: Nein
  • Einschluss der Klassen: Keine
  • Eignung / Sehvermögen: Allgemein / Sehtest, Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe
  • Erneute Feststellung: Nicht erforderlich
  • Theoretische Mindestausbildung: 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 5 - 10 Std.---30 min.

Fahrerlaubnisklasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

  • Vorbesitz: Keine Klasse erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Befristet: Nein
  • Einschluss der Klassen: L, M und S
  • Eignung / Sehvermögen: Lebensrettende Sofortmaßnahme, Sehtest
  • Erneute Feststellung: Nicht erforderlich
  • Theoretische Mindestausbildung: 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 25 - 30 Std.5 Std.4 Std.3 Std.1 Std. = 45 min.

Fahrerlaubnisklasse C1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch das Führen von Kraftomnibussen mit nicht mehr als 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig.

  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Befristet: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre
  • Einschluss der Klassen: Keine
  • Eignung / Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten, Erste Hilfe
  • Erneute Feststellung: Ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre
  • Theoretische Mindestausbildung: 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 15 - 20 Std.3 Std.1 Std.1 Std.1 Std. = 60 min.

Fahrerlaubnisklasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch das Führen von Kraftomnibussen mit nicht mehr als 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig.

  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Befristet: Auf 5 Jahre
  • Einschluss der Klassen: C1
  • Eignung / Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten, Erste Hilfe
  • Erneute Feststellung: Nach jeweils 5 Jahren
  • Theoretische Mindestausbildung: 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 15 - 20 Std.5 Std.2 Std.3 Std.1 Std. = 75 min.

» Die Klasse C ist zur Förderung mit Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit zugelassen.

Fahrerlaubnisklasse D1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen, jedoch nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Befristet: Auf 5 Jahre
  • Einschluss der Klassen: Keine
  • Eignung / Sehvermögen: Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung, augenärztliches Gutachten
  • Erneute Feststellung: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
  • Theoretische Mindestausbildung: 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung:

VorbesitzFahrpraxis
(innerhalb der
letzten 5 Jahre)
GrundausbildungÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrt
CC
(mehr als 2 Jahre)
6 Std.4 Std.2 Std.2 Std.
CC
(bis 2 Jahre)
8 Std.8 Std.4 Std.4 Std.
B/C1B oder C1
(mehr als 2 Jahre)
16 Std.8 Std.4 Std.4 Std.
B/C1B oder C1
(bis 2 Jahre)
41 Std.19 Std.12 Std.7 Std.
    Prüfung:75 Min.

Fahrerlaubnisklasse D

Kraftfahrzeuge - ausgenommen - Krafträder zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Befristet: Auf 5 Jahre
  • Einschluss der Klassen: D1
  • Eignung / Sehvermögen: Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung, augenärztliches Gutachten
  • Erneute Feststellung: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag, sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
  • Theoretische Mindestausbildung: 24 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung:

VorbesitzFahrpraxis
(innerhalb der
letzten 5 Jahre)
GrundausbildungÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrt
CC
(mehr als 2 Jahre)
7 Std.8 Std.4 Std.3 Std.
CC
(bis 2 Jahre)
14 Std.16 Std.8 Std.6 Std.
B/C1B oder C1
(mehr als 2 Jahre)
33 Std.12 Std.8 Std.5 Std.
B/C1B oder C1
(bis 2 Jahre)
45 Std.22 Std.14 Std.8 Std.
D1 20 Std.5 Std.5 Std.5 Std.
    Prüfung:75 Min.

» Die Klasse D ist zur Förderung mit Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit zugelassen.

Fahrerlaubnisklasse C1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht Übersteigen. Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - ggf. mit Anhänger - ohne Fahrgäste mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder Überführung an einen anderen Ort dienen.

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig.

  • Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Befristet: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre
  • Einschluss der Klassen: BE sowie D1E und DE sofern Klasse D1 bzw. D vorhanden ist
  • Eignung / Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten
  • Erneute Feststellung: Ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre
  • Theoretische Mindestausbildung: 8 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 10 - 15 Std.5 Std.3 Std.1 Std.1 Std. = 60 min.

Fahrerlaubnisklasse CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch das Führen von Kraftomnibussen - ggf. mit Anhänger - ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig.

  • Vorbesitz: Klasse C erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Befristet: Auf 5 Jahre
  • Einschluss der Klassen: C1E, BE und T sowie D1E und DE sofern Klassen D1 bzw. D vorhanden ist
  • Eignung / Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten
  • Erneute Feststellung: Nach jeweils 5 Jahren
  • Theoretische Mindestausbildung: 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 10 - 15 Std.5 Std.2 Std.3 Std.1 Std. = 75 min.

» Die Klasse CE ist zur Förderung mit Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit zugelassen.

Fahrerlaubnisklasse BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhänglast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig.

  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Befristet: Nein
  • Einschluss der Klassen: Keine
  • Eignung / Sehvermögen: Lebensrettende Sofortmaßnahme, Sehtest
  • Erneute Feststellung: Nicht erforderlich
  • Theoretische Mindestausbildung: Keine, wenn Klasse B

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 6 - 10 Std.3 Std.1 Std.1 Std.1 Std. = 45 min.

Fahrerlaubnisklasse D1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

  • Vorbesitz: Klasse D1 erforderlich
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Befristet: Auf 5 Jahre
  • Einschluss der Klassen: BE, C1E sofern Klasse C1 vorhanden ist
  • Eignung / Sehvermögen: Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung, augenärztliches Gutachten
  • Erneute Feststellung: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
  • Theoretische Mindestausbildung: Keine theoretische Pflichtausbildung

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
4 Std.3 Std.1 Std.1 Std.1 Std. = 45 min.

Fahrerlaubnisklasse DE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

  • Vorbesitz: Klasse D erforderlich
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Befristet: Auf 5 Jahre
  • Einschluss der Klassen: D1E, BE sowie C1E sofern Klasse C1 vorhanden ist.
  • Eignung / Sehvermögen: Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung, augenärztliches Gutachten
  • Erneute Feststellung: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
  • Theoretische Mindestausbildung: Keine theoretische Pflichtausbildung

Praktische Mindestausbildung:

GrundfahrstundenÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtPrüfungsfahrt
ca. 4 - 7 Std.3 Std.1 Std.1 Std.1 Std. = 45 min.

Die Klassen C, CE, D und T sind zur Förderung mit Bildungsgutschein
durch die Agentur für Arbeit zugelassen.

Kontakt

Fahrschule Vollbracht & Schmidt
Inh. Helmut Schmidt

Marker Breite 21a, 34497 Korbach

Telefon: 0 56 31 / 23 67
Telefax: 0 56 31 / 638 11

infofahrschule-vollbracht-schmidt.de

Aktuelles