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Klassen: C,CE und D sind zur Förderung mit Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit zugelassen
Fahrerlaubnisklasse A direkt
Krafträder (auch mit Beiwagen), über 50 cm³ oder über 45 km/h.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 15 - 20 Std. | 5 Std. | 4 Std. | 3 Std. | 60 min. |
Bei Vorbesitz der Klasse A1 + A:
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 15 Std. | 3 Std. | 2 Std. | 1 Std. | 60 min. |
Fahrerlaubnisklasse A beschränkt
Krafträder (auch mit Beiwagen), über 50 cm³ oder über 45 km/h.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 15 - 20 Std. | 5 Std. | 4 Std. | 3 Std. | 60 min. |
Bei Vorbesitz der Klasse A1:
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 15 Std. | 3 Std. | 2 Std. | 1 Std. | 60 min. |
Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder bis 125 cm³ bis 11 KW / 15 PS
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 15 - 20 Std. | 5 Std. | 4 Std. | 3 Std. | 45 min. |
Fahrerlaubnisklasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und bis 45 km/h.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 7 - 12 Std. | - | - | - | 30 min. |
Fahrerlaubnisklasse T
Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 10 Std. | - | - | - | 1 Std. = 60 min. |
Fahrerlaubnisklasse L
Zugmaschinen, die nach der ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhänger, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugsmehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| - | - | - | - | - |
Fahrerlaubnisklasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 5 - 10 Std. | - | - | - | 30 min. |
Fahrerlaubnisklasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 25 - 30 Std. | 5 Std. | 4 Std. | 3 Std. | 1 Std. = 45 min. |
Fahrerlaubnisklasse C1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch das Führen von Kraftomnibussen mit nicht mehr als 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 15 - 20 Std. | 3 Std. | 1 Std. | 1 Std. | 1 Std. = 60 min. |
Fahrerlaubnisklasse C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer
dem Führersitz und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (auch
mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch das Führen von Kraftomnibussen mit nicht mehr als
7.500 kg zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung
des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 15 - 20 Std. | 5 Std. | 2 Std. | 3 Std. | 1 Std. = 75 min. |
Fahrerlaubnisklasse D1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen, jedoch nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Praktische Mindestausbildung :
| Vorbesitz | Fahrpraxis Innerhalb der letzten 5 Jahre |
Grundausbildung | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt |
| C | C mehr als zwei Jahre | 6 Std. | 4 Std. | 2 Std. | 2 Std. |
| C | C bis zwei Jahre | 8 Std. | 8 Std. | 4 Std. | 4 Std. |
| B/C1 | B oder C1 mehr als zwei Jahre | 16 Std. | 8 Std. | 4 Std. | 4 Std. |
| B/C1 | B oder C1 bis zwei Jahre | 41 Std. | 19 Std. | 12 Std. | 7 Std. |
| Prüfung | 75 Min. |
Fahrerlaubnisklasse D
Kraftfahrzeuge - ausgenommen - Krafträder zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Praktische Mindestausbildung :
| Vorbesitz | Fahrpraxis Innerhalb der letzten 5 Jahre | Grundausbildung | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt |
| C | C mehr als zwei Jahre | 7 Std. | 8 Std. | 4 Std. | 3 Std. |
| C | C bis zwei Jahre | 14 Std. | 16 Std. | 8 Std. | 6 Std. |
| B/C1 | B oder C1 mehr als zwei Jahre | 33 Std. | 12 Std. | 8 Std. | 5 Std. |
| B/C1 | B oder C1 bis zwei Jahre | 45 Std. | 22 Std. | 14 Std. | 8 Std. |
| D1 | 20 Std. | 5 Std. | 5 Std. | 5 Std. | |
| Prüfung | 75 Min. |
Fahrerlaubnisklasse C1E
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht Übersteigen. Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - ggf. mit Anhänger - ohne Fahrgäste mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder Überführung an einen anderen Ort dienen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 10 - 15 Std. | 5 Std. | 3 Std. | 1 Std. | 1 Std. = 60 min. |
Fahrerlaubnisklasse CE
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch das Führen von Kraftomnibussen - ggf. mit Anhänger - ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 10 - 15 Std. | 5 Std. | 2 Std. | 3 Std. | 1 Std. = 75 min. |
Fahrerlaubnisklasse BE
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhänglast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 6 - 10 Std. | 3 Std. | 1 Std. | 1 Std. | 1 Std. = 45 min. |
Fahrerlaubnisklasse D1E
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| 4 Std. | 3 Std. | 1 Std. | 1 Std. | 1 Std. = 45 min. |
Fahrerlaubnisklasse DE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Praktische Mindestausbildung :
| Grundfahrstunden | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Nachtfahrt | Prüfungsfahrt |
| ca. 4 - 7 Std. | 3 Std. | 1 Std. | 1 Std. | 1 Std. = 45 min. |