3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
Mindestalter: 15 Jahre (Modellversuch)
Bemerkungen: Leermasse bis 350 kg; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterien)
Fahrzeugart:
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossen: AM / A1
Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
Fahrzeugart:
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge | (symmetrisch angeordnete Räder)
Mindestalter:
a) 24 Jahre | Krafträder bei Direktzugang
b) 21 Jahre | dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
c) 20 Jahre | Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2
Eingeschlossen: AM / A1 / A2
Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
Fahrzeugart:
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und eingesetzt
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrzeugart:
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (für lof Zwecke bestimmt und eingesetzt), jeweils
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: AM / L
Bemerkungen: Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1.
Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer A 1, A 2, A)
auch mit Anhänger
Mindestalter:
Eingeschlossen: AM / L
Bemerkungen: Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger
Mindestalter: siehe B
Eingeschlossen: siehe B
Bemerkungen: Erwerb durch Fahrerschulung
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-) Anhänger
Mindestalter: siehe B
Eingeschlossen: siehe B
Bemerkungen: Erwerb durch praktische Prüfung
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer AM, A 1, A 2, A)
auch mit Anhänger
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossen: siehe B
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
1. der Klasse C 1
mit (Sattel-) Anhänger
2. der Klasse B
mit (Sattel-) Anhänger
Mindestalter: siehe C 1
Eingeschlossen: BED1E wenn D 1 vorhanden
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer AM, A 1, A 2, A)
Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
Eingeschlossen: C1
Bemerkungen: Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
mit (Sattel-) Anhänger
Mindestalter: siehe C
Eingeschlossen: C1E / BE / T D1E wenn D1 vorhanden DE wenn D vorhanden
Bemerkungen: siehe C
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer AM, A 1, A 2, A)
auch mit Anhänger
Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre bei Ausbildung als „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Beruf
Eingeschlossen: siehe B
Bemerkungen: Unter 21 Jahre bzw. vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D 1
mit Anhänger
Mindestalter: siehe D 1
Eingeschlossen: BEC1E wenn C 1 vorhanden
Bemerkungen: siehe D 1
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer AM, A 1, A 2, A)
auch mit Anhänger
Mindestalter:
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre mit „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“ **
c) 21 Jahre
d) 20 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Beruf
e) 18 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Beruf (Linienverkehr bis 50 km)
Eingeschlossen: D1
Bemerkungen: Unter 24 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D
mit Anhänger
Mindestalter: siehe D
Eingeschlossen: D1E / BE C1E wenn C1 vorhanden
Bemerkungen: siehe D