Führerschein mit geistiger Behinderung in Korbach, Bad Arolsen, Waldeck-Sachsenhausen und Volkmarsen – das solltest du wissen
Bei einem vorliegenden Handicap ist der Führerscheinerwerb nicht ausgeschlossen.
Auch Menschen mit einem geistigen Handicap möchten im Alltag mobil sein, ihren Alltag selbstbestimmt gestalten und daher den Führerschein machen. Dies ist unter bestimmten Umständen möglich. Unsere Fahrschule in Korbach, Bad Arolsen, Waldeck-Sachsenhausen und Volkmarsen informiert ausführlich zu den Besonderheiten der Führerscheinausbildung.
Worauf ist beim Führerschein mit geistiger Behinderung zu achten?
Menschen mit einer geistigen Behinderung ist nicht automatisch die Führerscheinausbildung verwehrt. Ausschlaggebend ist der Grad der Behinderung und somit, inwieweit diese die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet. In einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wird der Grad der geistigen Behinderung ermittelt. Hinzu kommt eine zu absolvierende Fahrprobe.
Die Entscheidung, ob die Führerscheinausbildung erfolgen kann, trifft die Stadtverwaltung oder der Landrat nach Sichtung des medizinisch-psychologischen Gutachtens und des Ergebnisses der Fahrprobe. Bei einem positiven Bescheid sollte die Ausbildung auf jeden Fall in einer Fahrschule erfolgen, die auf den Unterricht von Menschen mit einer geistigen Behinderung spezialisiert ist.
Unter welchen Umständen ist der Führerschein mit geistiger Behinderung möglich?
Während eine körperliche Beeinträchtigung durch die Anpassung des Fahrzeugs an die individuellen Anforderungen in vielen Fällen ausgeglichen werden kann, steht ein geistiges Handicap dem Führerscheinerwerb oft entgegen. Ausschlaggebend ist der Grad der geistigen Behinderung, der in der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ermittelt wird.
Häufig gestellte Fragen zum Führerschein mit Handicap
Der Führerschein mit Handicap beziehungsweise einer geistigen Behinderung wirft bei betroffenen Menschen, die eine Führerscheinausbildung absolvieren möchten, viele Fragen auf. Einige beantworten wir im Folgenden:
Welche Voraussetzungen muss ich als Führerscheinanwärter mit einer geistigen Behinderung erfüllen?
Im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wird geprüft, ob der Erwerb des Führerscheins trotz der vorliegenden Erkrankung infrage kommt. In der Untersuchung stehen Tests zum Konzentrations- und Reaktionsvermögen und den Wahrnehmungs- und Orientierungsfähigkeiten auf dem Programm. Eventuell werden Beschränkungen und Auflagen für den Führerschein festgelegt, die nach bestandener Führerscheinprüfung im Führerschein eingetragen werden. Nur mit einem positiven Gutachten ist der Besuch der Fahrschule erlaubt. Außerdem ist eine Fahrprobe notwendig.
Ist die Führerscheinausbildung bei einer geistigen Behinderung möglich?
Entscheidend ist der Grad des Handicaps. Ist die geistige Behinderung weniger stark ausgeprägt, steht der Führerscheinausbildung nichts im Wege.
Wo kann ich eine Fahrprobe durchführen?
Die Fahrprobe kann unter anderem beim TÜV erfolgen. Vorgeschrieben ist die Durchführung auf einem geschlossenen Gelände.